Adieu Adel !

Auf unseren Artikel „Fürstin Melinda wird 90“ hin, haben wir damals eine E-mail einer unserer Leser bekommen, ob wir denn nicht wissen würden, dass es ja längst keine Adelstitel mehr gibt in Österreich. Wir wollten dieser Sache genauer nachgehen, zum einen um herauszufinden, ob unser Leser wirklich recht hat mit seiner Aussage und zum anderen, da dieser Umstand doch ziemlich interessant und pikant ist, vor allem im Burgenland.

In der Angelegenheit Adelstitel und dessen Abschaffung gehen wir aus vom Adelsaufhebungsgesetz, welches am 3.April 1919, nach dem Ende der Monarchie Österreich – Ungarn vom neu entstandenen Staat Deutschösterreich beschlossen wurde und somit die Aufhebung des Adels, wie folgt bewirkt:

Als aufgehoben gilt für alle österreichischen Staatsbürger:
Führung des Adelszeichens „von“; Führung von Prädikaten und Adelsprädikaten wie Edler, Erlaucht, Durchlaucht und Hoheit; Führung von Wappennamen und adeliger Beinamen; Führung adeliger Standesbezeichnungen, wie z.B. Ritter, Freiherr, Graf und  Fürst sowie Würdetitel Herzog; Führung ausländischer Adelsbezeichnungen, wie z.B. Conte, Marchese, Comes/ Baro Romanus etc. gilt auch für nichtadelige Familien.

Doch wie schaut das ganze im Burgenland aus?

Wir wissen jetzt, daß also bereit 1919 die Adelstitel in Österreich abgeschafft wurden – in Österreich wohlgemerkt. Doch was bedeutet das für das Burgenland?
Zu diesem Zeitpunkt rein gar nichts, denn das Burgenland existiert da noch gar nicht, war ja noch ungarisch. Erst im Jahre 1922 wird das Adelsaufhebungsgesetz auch für das jüngste Bundesland Österreichs bedeutend, oder auch nicht! Denn dieses Gesetz wurde eben nicht Bestandteil der im Burgenland in Kraft tretenden Verfassungsgesetze, da man die burgenländischen Adeligen „gut für Österreich“ stimmen wollte.
Peinlicherweise ist man aber einfach weiterhin die ganze Zeit davon ausgegangen, sowohl bei Gesetzgebung als auch beim Verfassungsgerichtshof, daß der Adel in ganz Österreich aufgehoben ist.

Österreich erwacht aus 100-jährigem Dornröschenschlaf!

Die Jahre vergingen und man hat sich um diese „Nachlässigkeit“ lange, sogar sehr lange nicht gekümmert – bis zum Jahre 2008! Das heißt also erst vor 2 Jahren ist diese „Schlamperei“ aufgefallen und per 01.Jänner 2008 ist es also definitiv und verfassungsgesetzlich rechtens, daß das Adelsaufhebungsgesetz von 1919 nun auch in ganz Österreich und somit auch im Burgenland gilt.

Ach übrigens, wie sieht’s eigentlich mit den Adeligen in Ungarn aus? Dort wurde der Adel erst 1945 abgeschafft und mit der Verteilung der Güter ungarischer Adeliger ist auch die Existenz dieser regelrecht zugrunde gegangen. Eine Ausnahme bildeten allerdings die guten alten Esterházy. Und da schließt sich der Kreis Österreich-Ungarn: da sich nämlich die Esterházy’schen Besitzungen auch teilweise im seit 1921 österreichischen Burgenland befanden, blieben die „Fürsten“ somit von dieser Enteignung teilweise verschont

Apropos: der österreichische Staat verlangt für die Übertretung des Adelsaufhebungsgesetzes 290 €.

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