Keine Quarantäne für Pendler

Grenzverkehr: Ausnahmeregelung für ungarische Berufspendler offiziell bestätigt

Keine Quarantäne für Pendler, die innerhalb von 50 km der Grenze leben oder innerhalb von 50 km arbeiten – Bahnverkehr Wien-Sopron-Deutschkreutz bleibt aufrecht

Dem Land Burgenland liegt nunmehr auch eine offizielle Bestätigung vor, wonach es beim Grenzverkehr eine Ausnahmeregelung für Berufspendler aus Ungarn gibt. Pendler, die innerhalb von 50 km der Grenze leben oder innerhalb von 50 km arbeiten, müssen sich nach der Einreise nach Ungarn nicht in eine 14-tätige Quarantäne begeben – sofern kein Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung besteht. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf haben sich am vergangenen Freitag, als die verschärften Bestimmungen Ungarns in Kraft getreten sind, massiv für eine Ausnahmeregelung für ungarische Pendler eingesetzt.

Es sei wichtig, dass diese Ausnahme nicht nur auf einem informellen Agreement beruhe, sondern nunmehr in schriftlicher und somit verbindlicher Form vorliege, heißt es von Seiten des Landeshauptmannes: „Das Land Burgenland unternimmt aber weiterhin alles, damit die medizinische Versorgung und Pflegeleistungen im Land in dieser Krisensituation auch künftig aufrechterhalten werden können.“ Durch die enge Verflechtung mit Ungarn und dem hohen Anteil ungarischer Arbeitskräfte sei es vor allem für das Gesundheits- und Pflegewesen im Land, aber auch für die Wirtschaft wichtig, dass Berufspendler, die keine COVID-19-Verdachtsfälle sind, uneingeschränkt ein- und ausreisen können.

Bestätigt wurde nicht nur die Ausnahmeregelung für Berufspendler. Auch der Bahnverkehr Wien-Sopron-Deutschkreutz bleibt nach Angaben Ungarns weiterhin ungestört aufrecht.

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