Schutzmaskenpflicht beim Einkaufen

Ab 6. April gilt in Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, außerdem darf sich nur eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig in einem Supermarkt aufhalten.

Konkret gilt laut dem Erlass des Gesundheitsministeriums ab spätestens 6. April:

  • Kunden dürfen Supermärkte nur mehr mit Mund-Nasen-Schutz betreten.
  • Die Mitarbeiter von Supermärkten und Drogerien/Drogeriemärkten sind angehalten, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Außerdem müssen sie Handschuhe tragen und weiterhin die Vorgaben zur Händehygiene einhalten.
  • Ab Verfügbarkeit sind diese Mund-Nase-Schutzmasken den Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn diese selbst keine mitbringen.
  • Beim Eingang von Supermärkten müssen Desinfektionsmittelspender aufgestellt werden.
  • Der Haltegriff von Einkaufswägen ist nach jedem Kundengebrauch zu desinfizieren.
  • Bei Kassen mit Mitarbeiterbedienung muss ein Plexiglasschutz vorhanden sein.
  • Zur Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von einem Meter sind im Kassenbereich Bodenmarkierungen anzubringen.
  • Um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von einem Meter sicherzustellen, darf sich nur eine je nach Größe des Geschäftslokals festgelegte Anzahl von Kunden gleichzeitig im Geschäft aufhalten. Bei Erreichen dieser Anzahl dürfen weitere Kunden – entsprechend dem „One-in-one-out-Prinzip – den Supermarkt nur erst betreten, wenn ihn zuvor welche verlassen haben.

In Supermärkten sowie Drogerien und Drogeriemärkten mit einem Kundenbereich von weniger als 400m2 sind abweichend von diesen Bestimmungen die allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus, wie z.B. regelmäßiges gründliches Reinigen der Hände der Mitarbeiter mit Seife oder einem Desinfektionsmittel, einen Abstand von mindestens einem Meter und Einhaltung von Atemhygiene (Bedecken von Mund und Nase mit einem Taschentuch beim Husten/Niesen) der Mitarbeiter, einzuhalten.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Eisenkopf appelliert: „Halten Sie sich bitte an diese Vorgaben, tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und schützen Sie damit sich selbst und Ihre Lieben!“

Für Personen, bei denen Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden, gilt weiterhin: Bleiben Sie zu Hause und wählen Sie die kostenlose Gesundheitsberatung 1450, wo die weitere Vorgehensweise abgeklärt wird. Abstriche werden auf behördliche Anordnung gemacht.

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