Strahlender Sonnenschein, warmes Wetter. Die Osterferien sind nah, viele möchten gerne wegfahren – auch an den Neusiedler See. Aber ist das auch erlaubt?

Am Neusiedler See spazieren gehen kann man mit 3. April vergessen. Das Betreten von Seebädern, Stegen und Seehütten ist verboten, wie das Land Burgenland heute mitteilt. Für Bootsbesitzer ebenfalls keine gute Nachricht. Sie dürfen ihre Boote nicht einwässern. Damit gibt es auf dem See zu Ostern kein Boot fahren, kein Segeln.
Ausgenommen davon sind Polizei- und Rettungseinsätze. Für Fischer, die mit ihrem Gewerbe Geld verdienen, gibt es eine Ausnahme. Sie dürfen weiterhin Hecht und Aal aus dem See angeln.
„Das ist wegen des nahenden Frühlings natürlich eine weitreichende Maßnahme. Aber wir wollen seitens des Landes alles Nötige tun, um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Burgenland entgegenzutreten“, Astrid Eisenkopf [Landeshauptmann-Stellvertreterin].
Diese Verordnung tritt mit heute, dem 03. April, in Kraft und gilt bis einschließlich 13. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 € rechnen!