Einreisende aus Ungarn und Slowenien werden auf ihre Gesundheit überprüft

Ab heute (19. März 2020 ) Mitternacht werden Personen bei der Einreise aus Ungarn und Slowenien auf ihre Gesundheit überprüft. Kontrolliert wird an den Grenzen Nickelsdorf, Klingenbach und Heiligenkreuz. Weiters in Pamhagen, Deutschkreutz, Rattersdorf, Schachendorf, Eberau und Bonisdorf.

Die neuen Maßnahmen bedeuten, dass Personen, die von Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen wollen, ein ärztliches Attest vorzuweisen haben, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das Attest darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein derartiges Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise zu verweigert.

Österreichischen Staatsbürgern bzw. Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben ist die Einreise erlaubt. Sie haben sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen Heimquarantäne zu verpflichten. Sollte während dessen ein durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ sein, kann die Heimquarantäne verlassen werden.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist

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