Förderung für Kunst- & Kulturszene

Das Land Burgenland verstärkt angesichts der Coronavirus-Pandemie sein Sicherheitsnetz für den wichtigen Gesellschaftsbereich Kunst, Kultur und Erwachsenenbildung.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: „Das Land hat sich angesichts der aktuellen Herausforderung generell vorgenommen, dass niemand im Stich gelassen wird. Das gilt natürlich auch für die vielen Vereine, Initiativen und Persönlichkeiten, die das Kulturleben im Burgenland prägen. Wir setzen nicht nur unsere bestehenden Förderinstrumente zielgenau ein, sondern werden auch darauf achten, individuelle Härtefälle abzufedern, die von den Maßnahmen des Bundes nicht berücksichtigt werden.“

Der im Arbeitsprogramm der Landesregierung geplante Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler soll überdies vorgezogen werden.

Insgesamt wird in dieser Etappe ein Fördervolumen von knapp 2,1 Millionen Euro vergeben. Die wichtigsten Bestandteile des burgenländischen Sicherheitsnetzes für Kunst und Kultur:

  • Projekte, für die bereits Kosten angefallen sind, sind auch dann förderfähig, wenn das Projekt nicht wie vorgesehen im vollen Ausmaß zustande kommt.
  • Das Land Burgenland wird keine Förderungen zurückfordern, wenn es aufgrund der Corona-Krise zu Projektabsagen kommt. Die bis dahin entstandenen projektbezogenen Kosten können auch dann zur Abrechnung vorgelegt werden, wenn das Vorhaben nicht zustande gekommen ist.
  • Alle für das Jahr 2020 genehmigten Projekte können nach Mitteilung an die Förderstelle verschoben oder auch ins Folgejahr verlegt werden.
  • Seit März 2020 können Kulturbetriebe, Dachverbände und saisonale Veranstaltungen mehrjährige Förderverträge beantragen. Diese von LH Doskozil forcierte Umstellung des Fördersystems wird beibehalten, weil sie den Vertragspartnern einen größeren Handlungsspielraum und mehr Planungssicherheit gibt sowie einen flexibleren Mitteleinsatz ermöglicht.
  • Genehmigte Förderungen werden nicht nur möglichst rasch ausgezahlt, sondern auch bevorschusst. Das heißt: Von der üblichen Aufteilung auf Monatsraten wird Abstand genommen und der genehmigte Betrag im Voraus überwiesen.
  • Die im Arbeitsprogramm der Landesregierung für Herbst 2020 vorgesehene Einrichtung eines Härtefonds für Künstlerinnen und Künstler wird vorgezogen. Dieser soll dann finanzielle Hilfe gewährleisten, wenn andere Maßnahmen – vor allem des Bundes – nicht greifen. Die diesbezüglichen Richtlinien werden bereits erarbeitet.

Für Fragen zu Förderungen im Kunst- und Kulturbereich stehen die Mitarbeiter der Abt. 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft zur Verfügung unter post.a7-kultur@bgld.gv.at.

Zudem wurde eine Hotline unter der Telefonnummer 0650/911 07 68 bzw. per Email an dieter.szorger@bgld.gv.at eingerichtet.

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