Geschicktes Weinmarketing um den Lindenblättrigen

Wie bringt man einen unbekannten Wein aus einer vergessenen Rebsorte erfolgreich unter das Volk? Josef Umathum macht es mit Hilfe des österreichischen Weingesetzes vor: Der Frauenkirchner Winzer streicht einfach unzulässige Bezeichnungen auf den Etiketten mit schwarzen Filzstift durch, schickt eine Presseaussendung an diverse Medien und schon entsteht ein Griss um die 300 Flaschen „Lindenblättriger“.

Wie kam es dazu? Das Österreichische Weingesetz kennt beim Qualitätswein keinen Lindenblättrigen. Daher kann er nur als Tafelwein auf den Markt kommen und darf weder einen Hinweis auf Rebsorte, Jahrgang, Gebiet noch Ursprung am Etikett tragen. „Josef Umathum“ war das Gesetz in dem Augenblick wohl wurscht, wohlweislich wissend um die ideale Vermarktungschance einer wiederbelebten doch unbekannten Rebsorte, ließ er die Etiketten mit allen Hinweisen produzieren.

Die Behörde beschlagnahmte daraufhin 300 Flaschen mit der mehr oder weniger traditionellen pannonischen Rebsorte und ließ sie nur mit den entsprechenden Schwärzungen zu.

Der schlaue Winzer aus Frauenkirchen hat womöglich ein wenig vom Illmitzer „Willi Opitz“ gelernt, der mit seinem „Mr. President“ Furore gemacht hat.

Aber das ist ein anderer Wein. Ob nun der „Lindenblättrige“ mit seiner späten Reife den Gaumen auch erfeuen kann, wird sich zeigen. Wenn er auch ein wenig Zeit braucht, mit so einem geschickten Marketing geht es sicher schneller. Ach ja, könnte diese Strategie bereits ein erster Vorbote des neuen burgenländischen Tourismuschefs „Mario Baier“ sein, der ja die heimischen Weine zu „Barolos“ machen möchte – von der Bekannheit her versteht sich!

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