Halloween ist zum Gruseln da. „Trick or Treat“; her mit der Schokolade, sonst gibt es was auf die Rübe. Kinder und Jugendliche marschieren zu „Halloween“ durch die Straßen, verkleidet als Hexe und Vampir, klingeln an allen Türen und fordern Süßigkeiten. Sollten sie keine bekommen, spielen sie Streiche – die können völlig harmlos sein. Aber aufgepasst: Es gibt auch Streiche die nicht lustig sind. Die weit über einen Lausbuben-Charakter hinausschießen. Dagegen hat die Polizei etwas. Die Grundregel: Wer etwas kaputtmacht, kriegt rechtlichen Ärger!
Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen.
Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten, da dies bei uns mittlerweile unter Traditionspflege beziehungsweise Brauchtumsveranstaltung fällt
Mögliche Straftaten zu Halloween:
Do not…
… mit Eiern auf Autos werfen
… Hauswände bemalen
… mit Steinen Fenster einwerfen
… abbrennen von Briefkästen
… Blumen zertreten
… Lärmbelästigung (??? Anmerkung: ganz ohne Lärm geht es nicht!)
… „Hau keinen in die Fresse, wenn er / sie keine Süßigkeiten rausrückt!“
Partytipp: Mangoo Eisenstadt ab 18 Uhr. Dresscode Black