1500 Sportvereine warten auf den Rettungsschirm

Für die im Rampenlicht stehenden Sportler und Vereine begann diese Woche die Normalität. Während fünf Athleten sowie der SV Mattersburg das Training wieder aufgenommen haben, läuft es für viele andere gerade nicht so gut. 1500 burgenländische Sportvereine tappen weiterhin im Dunklen. Sie wissen nicht wie es ohne Rettungsschirm weitergehen soll, beziehungsweise ob an eine Fortführung des Vereines überhaupt zu denken ist.

Seit vielen Wochen wenden sich unsere Sportvereine an mich und warten auf die angekündigten Entschädigungsfonds des Bundes.“, berichtet Sportlandesrat Christian Illedits.

Am Freitag Nachmittag gab es dazu eine Videokonferenz mit den zuständigen Regierungsmitgliedern. Sie einigten sich auf eine bundeseinheitliche Abwicklung der Sporthilfsmaßnahmen. Die Bundessport-Organisation (BSO), in Abstimmung mit den Dach- und Fachverbänden, fungiert in Zukunft als zentrale Anlaufstelle. „Bundes- und Landesförderungen dürfen sich dabei aber nicht gegenseitig ausschließen“, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Ein Sport-Härtefallpaket seitens des Landes wurde zwar ausgearbeitet aber für die Umsetzung muss dieses erst auf die Kriterien des Bundes abgestimmt werden. Für die 1500 Vereine heißt das weiter warten auf finanzielle Hilfe. Je länger die Krise andauert, desto schwieriger wird es für Sportler und Vereine. Ein gelungenes Comeback scheint für manche in weite Ferne gerückt. „Die Zeit tickt“, sagt Christian Illedits.

Betretungsverbot für Sportstätten – was können Vereine trotzdem machen

Nicht nur Geldsorgen quälen die Vereine. Auch die Pflege der Sportstätten gestaltet sich schwieriger als gedacht. Während Firmen auf den Anlagen arbeiten dürfen, sind den Vereinsmitgliedern die Hände gebunden. Nicht selten kommt es zu Anzeigen, weil Vernaderer sofort die Polizei rufen, sobald sich ein Funktionär am Sportplatz zeigt. Generell gibt es eine Faustregel, die besagt, dass jene Arbeiten erledigt werden dürfen, die bei Nichterledigung zu nachhaltigen Schäden führen würden. Selbst unter Einhaltung aller gesetzlichen Maßnahmen gilt das offenbar nur für Firmen, nicht aber für die freiwilligen Helfer in den Vereinen. Dafür zeigt Illedits kein Verständnis:“Hier hätte ich mir einen besseren Informationsfluss dazu gewünscht, welche Tätigkeiten zulässig sind und welche nicht!“

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