Heimkehrer müssen in Quarantäne

Das Land Burgenland besteht bei Heimkehrern aus Krisengebieten auf eine 14-tägige Quarantäne.

Das trifft im Besonderen auf die Rückkehrer aus den österreichischen Skigebieten zu. Dort haben sich nämlich die meisten Burgenländer, bei denen bisher das Coronavirus nachwiesen wurde, angesteckt.
Die Verständigung der Bezirksverwaltungsbehörde kann per Telefon, Fax oder per E-Mail erfolgen. Betroffene Personen haben Namen, Adresse, Ort der Quarantäne, falls dieser von der Adresse abweichen sollte, den Skiort, in dem sie waren und das Datum der Rückkehr bekanntzugeben.

Ebenfalls müssen alle Personen die auf dem Landweg aus Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien in Burgenland zurück kommen, 14 Tage in den eigenen vier Wänden verbringen. Das gilt für österreichische Staatsbürger genauso wie für Ausländer.

Ausgenommen von der verpflichtenden Heimquarantäne sind Personen, die ein Gesundheitszeugnis vorlegen können, das bestätigt, dass der SARS-CoV-2 -Test negativ ist. Das Attest darf nicht älter als vier Tage sein.

Die Bezirkshauptmannschaft genehmigt Ausnahmen für folgende Berufe:

  • Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbetreuung
  • Sicherheit der Bevölkerung
  • Aufrechterhaltung der Grundversorgung
  • Rettungsorganisationen und Feuerwehren

Die Verordnung gilt vorerst bis 3. April 2020

Subscribe
Notify of
0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anschauen.