Im Burgenland wird der Mundschutz zur Pflicht in Bussen, Zügen und allen weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Verordnung gilt ab 13. April 2020.
Bedeckt werden müssen Mund und Nase. Neben medizinischen Masken können auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Selbst genähte Masken sind ebenfalls zulässig. „Sinn dieser Maßnahme ist, die Fahrgäste und die Bediensteten der Verkehrsbetriebe bestmöglich zu schützen und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu senken“, sagt Verkehrslandesrat Heinrich Dorner. Die Masken müssen sich die Fahrgäste selber besorgen.
Bildquelle: pixabay/Free-Photos